Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Richtlinien zur Förderung der Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung (Mobilitäts-RL)
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